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Freitag, 4. März 2011

Wieder ein vermeidbarer Unfall. Tödlicher Störlichtbogenunfall

Durch Missachtung der 5 Sicherheitsregeln ereignete sich ein tödlicher Störlichtbogenunfall an einer 20-kV-Station beim Umklemmen der Anschlüsse einer alten Station in eine neue.

Arbeitsauftrag

Ein größerer EVU-Abnehmer hatte an eine Elektroinstallationsfirma Arbeiten an der betriebsinternen 20-kV-Versorgung vergeben. Die konkrete Aufgabe bestand im Umklemmen der Anschlüsse einer alten Station in eine neue. Hierzu teilte die Firma zwei Elektromonteure ein. Die Installationsfirma besaß schon seit Längerem die Schaltberechtigung für diese Anlagen.

Unfallhergang

Vor Beginn der Kabelverlegearbeiten wurden die Stationen der alten Anschlussstellen im oberen Bereich freigeschaltet, kurzgeschlossen und geerdet. Der untere Bereich stand weiterhin unter Spannung, war aber durch eine Plexiglasplatte mit der Aufschrift „Nicht Schalten!“ abgedeckt. Zusätzlich befand sich ein Schild mit dem Schaltverbotszeichen noch in der Zelle. An einem Samstag wurden die beauftragten Kabelverlegearbeiten begonnen. Der Anschluss an die neue Station sollte erst am Montag erfolgen.

Vor Abschluss der Arbeiten wollten sich die Monteure die Anschlussstellen der neuen Station ansehen. Diese Station war nicht freigeschaltet worden.
Der Arbeitsverantwortliche schloss die Türen der Station auf und ging weiter auf die andere Seite. Plötzlich sah er Blitze und Funken.

Der zweite Monteur war inzwischen in die unter Spannung stehende Station gekrochen und hatte einen Kurzschluss erzeugt. Der ausgelöste Störlichtbogen setzte sofort seine Kleidung in Flammen, die der zweite Monteur mit einem Feuerlöscher löschte. Die Stromzufuhr wurde nach 0,3 Sekunden nach Erdschluss automatisch unterbrochen.
Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb der Monteur wegen der zuvor erlittenen tödlichen Körperduschströmung.

Unfallanalyse

Neben dem Verunglückten lag die zusätzliche Abdeckung, die der Monteur zuvor noch abgenommen haben musste. Die rot-weißen Schutzbalken waren noch in der Halterung. Der Monteur ist also unter dem Balken in die Anlage gelangt und damit in den Bereich der Gefahrenzone der unter Spannung stehenden Teile eingedrungen.

Der Monteur missachtete eindeutig die fünf Sicherheitsregeln (§ 6 BGV A2 bzw. VDE 0105-100, Abschnitt 6.2), da er sich weder über eine Freischaltung versicherte noch eine Überprüfung des Schaltzustands an der Arbeitsstelle mit einem Spannungsprüfer vornahm.

Autor: Dr. Jens Jühling
Quelle: http://www.elektrofachkraft.de

Danke dem Autor, sich immer wieder die Gefahren vor Augen zu halten und nicht zu denken, - sowas kann mir nicht passieren.

Samstag, 12. Februar 2011

Elektrische Torte beim Geburtstag. Beleuchtung der Torte war wichtig...

So viel Leichtsinnigkeit um ein "Tortenlicht", habe ich bisher sehr selten gesehen. Es war einfach nur ein Stecker in der Steckdose und direkt wurde mit !! Lüsterklemmen !! die Lampenfassung angeschraubt. Da kann man doch nur -kopfschütteln...

Was soll ich weiter schreiben, Fotos sagen mal wieder mehr als Worte.