Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17.09.2007 der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrags für das Elektrohandwerk zugestimmt. Am 18. September 2007 hat der Bundesarbeitsminister diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so dass die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitskräfte, die in diesem Bereich arbeiten, zwingend sind. Die Rückwirkung für die Mindestlöhne ist auf den 01.09.2007 festgesetzt worden.
Für die alten Bundesländer gilt:
* ab 01.09.2007 9,20 €
* ab 01.01.2008 9,40 €
* ab 01.01.2009 9,55 €
* ab 01.01.2010 9,60 €.
Für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin wurde vereinbart:
* ab 01.09.2007 7,70 €
* ab 01.01.2008 7,90 €
* ab 01.01.2009 8,05 €
* ab 01.01.2010 8,20 €
Den für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag für das Elektrohandwerk bekommen Sie hier
Quelle: http://www.amp-info.de
Sonntag, 11. April 2010
Allgemein verbindliche Tarifverträge des AMP Tarif für Elektricker /Elektroinstalation. Mindestlohn Elektrohandwerk
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