Am 23. Oktober 2009 ist die Verordnung des Bundesarbeits- ministers über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft im Bundesanzeiger erschienen. Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am 24. Oktober in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31. März 2013.
In dem vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag wurden folgende Mindestlöhne festgeschrieben:
Ost
- ab 1. Juli 2009 6,36 €
- ab 1. April 2010 6,50 €
- ab 1. April 2011 6,75 €
- ab 1. April 2012 7,00 €
- ab 1. Juli 2009 7,51 €
- ab 1. April 2010 7,65 €
- ab 1. April 2011 7,80 €
- ab 1. April 2012 8,00 €
Die Mindestlohntarifverträge gelten für alle Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, "die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen wäscht [!] (Objektkundengeschäft), unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht, soweit das Objektkundengeschäft prägend ist." Laut Mindestlohntarifvertrag liegt die "Prägung des Objektkundengeschäfts" dann vor, "wenn der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen größer als 80% ist."
Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers, die auch den Mindestlohntarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft enthält, können Sie hier
Qzelle: http://www.amp-info.de


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