Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 576) wurde das Gebäudereinigerhandwerk in das Gesetz aufgenommen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten.
Am 09. März 2010 ist die zweite Verordnung der Bundesarbeitsministerin über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger erschienen. Laut Rechtsverordnung sind die Mindestlöhne in diesem Bereich am 10. März 2010 in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung endet zum 31. Dezember 2011.
In dem von der Bundesarbeitsministerin für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag wurden folgende Mindestlöhne festgeschrieben:
Bis 31.12.2010
West inkl. Berlin
Lohngruppe 1> 8,40 €
Lohngruppe 6> 11,13 €
Ost
Lohngruppe 1> 6,83 €
Lohngruppe 6> 8,66 €
Ab 01.01.2011
West inkl. Berlin
Lohngruppe 1> 8,55 €
Lohngruppe 6> 11,33 €
Ost
Lohngruppe 1> 7,00 €
Lohngruppe 6> 8,88 €
Zur Lohngruppe 1 zählen Tätigkeiten wie Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, und die Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen.
Zur Lohngruppe 6 gehören Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten sowie die Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen, Verkehrseinrichtungen und Außenbeleuchtungsanlagen.
Der Mindestlohntarifvertrag gilt für alle Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung (Anhang) fallen. Ausgenommen sind Betriebe, die überwiegend Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich des Winterdienstes durchführen, soweit dies durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung der Kommune übertragen ist; Entsprechendes gilt für die Stadtstaaten.
Die Rechtsverordnung der Bundesarbeitsministerin, die auch den Mindestlohntarifvertrag für die Gebäudereinigung enthält, können Sie hier
Quelle: http://www.amp-info.de
Sonntag, 11. April 2010
Allgemeinverbindliche Tarifverträge des AMP Tarif für Gebäudereiniger . Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerk
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